Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur so lange, wie ein ausreichendes Sitzplatzangebot vorhanden ist. Leider darf niemand im Stehen transportiert werden. Sorry! Das geht schon allein aus haftungsrechtlichen Gründen nicht. Sollte diese Situation aufgrund der Attraktivität des Bürgerbusses häufiger vorkommen, wird die Stadt Langenzenn Überlegungen anstellen müssen, ein weiteres Fahrzeug in die Linien einzubinden. Das wiederum dürfte einen erhöhten Fahreraufwand zur Folge haben.