Fahrer im Bürgerbus kann jeder werden, der das 21. LJ vollendet hat, den Führerschein Klasse B (früher 3) besitzt, den Personenbeförderungsschein gemacht hat und bereit ist, wöchentlich (bzw. monatlich) ein paar Stunden den 8-sitzigen Bürgerbus auf vorgegebenen Linien zu fahren.